Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege
In Fällen, in denen vorübergehend weder häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist, kann der Pflegebedürftige auch in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen werden.
In der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen über einen begrenzten Zeitraum vollstationär versorgt.
Sie umfassen die Grundpflege, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung.
Die Kurzzeitpflege ist daher ein Angebot, das besonders in Krisensituationen eine grosse Entlastung darstellt.
Darüber hinaus kann zusätzlich Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sind - wie bei der häuslichen Pflege auch - von dem Pflegebedürftigen selbst zu tragen.
Für weitere Informationen zum Kurzzeitpflegeangebot in unserer Einrichtung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Tel.: 0 64 51 / 72 44 0